Schwarzarbeit melden
Melden Sie Verdachtsfälle von Schwarzarbeit vertraulich und rund um die Uhr online an das Arbeitsamt Schaffhausen. Für eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.
Kurzbeschreibung
Der Kanton Schaffhausen bietet Ihnen die Möglichkeit, Verdachtsfälle von Schwarzarbeit rund um die Uhr online und vertraulich zu melden. Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird, die an sich legal ist, aber bei ihrer Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstossen wird – insbesondere gegen Melde- und Bewilligungspflichten im Ausländer-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht.
Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt und an die Abteilung Arbeitsmarktbeobachtung des Arbeitsamtes weitergeleitet. Sie können die Meldung anonym einreichen oder Ihre Kontaktdaten angeben, falls Sie Rückfragen erwarten.
Unsere Arbeitsmarktinspektoren nutzen Ihre Hinweise zur Kontrolle und Bekämpfung von Schwarzarbeit und arbeiten dabei mit verschiedenen Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zusammen.
Schwarzarbeit melden
Melden Sie Verdachtsfälle von Schwarzarbeit vertraulich und rund um die Uhr online an das Arbeitsamt Schaffhausen. Für eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.
Voraussetzungen
- Verdacht auf Schwarzarbeit
- Arbeit wird üblicherweise gegen Entgelt ausgeübt
- Tätigkeit ist an sich legal
- Bei Ausübung der Tätigkeit werden Rechtsvorschriften verletzt.
- Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten im Ausländer-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht
Erforderliche Unterlagen
- Onlineformular Verdacht auf SchwarzarbeitKonkrete Hinweise auf Schwarzarbeitsfälle und Fragen zum Thema Schwarzarbeit können auch per Telefon unter 052 632 68 30 oder via Emailadresse schwarzarbeit@sh.ch an die Abteilung Arbeitsmarktbeobachtung des Arbeitsamtes gerichtet werden.
Der Ablauf
- 1Meldung einreichenReichen Sie Ihre Meldung von vermuteter Schwarzarbeit ein. Sie können das digitale Meldeformular online ausfüllen und einreichen. Die Meldung wird streng vertraulich behandelt. Sie können die Meldung anonym einreichen oder Ihre Kontaktdaten angeben.
- 2Kontrolle durch das Kontrollorgan zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (KKO)Das KKO kontrolliert, ob Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Melde- und Bewilligungspflicht gemäss Ausländerrecht und die Melde- und Abrechnungspflicht gemäss Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht einhalten.
- 3Koordination mit BehördenDiverse Behörden der Gemeinden, Kantone und des Bundes arbeiten mit dem KKO zusammen. Bei Bedarf wird der Schwarzarbeitsinspektor polizeilich unterstützt.
- 4Gebührenerhebung bei VerstössenFür die Kosten der Kontrollen werden bei den kontrollierten Personen Gebühren erhoben, wenn Verstösse nach Art. 6 BGSA aufgedeckt worden sind (Art. 16 Abs. 1 BGSA).
Schwarzarbeit melden
Melden Sie Verdachtsfälle von Schwarzarbeit vertraulich und rund um die Uhr online an das Arbeitsamt Schaffhausen. Für eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Verwandte Services
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- – Online erledigen
Anmeldung RAV
Melden Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an, um Unterstützung bei der Stellensuche zu erhalten und Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend zu machen.
- – Online erledigen
Einreichen von Arbeitsbemühungen
Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) einreichen. Dokumentation von Bewerbungen und Jobsuchaktivitäten für die Arbeitslosenversicherung.
- – Online starten
Gesuch Beschäftigung Jugendliche unter 15 Jahren
Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.
- – Online erledigen
Meldung Massenentlassung
Meldung von Betriebsschliessungen und Entlassungen in grösserer Zahl an das Arbeitsamt mit Konsultation der Arbeitnehmerschaft und ggf. Sozialplan.
- – Online erledigen
Stellenmeldung Arbeitgeberservice RAV/AMM
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen eine Stelle besetzen möchten, können Sie diese dem Arbeitgeberservice des Arbeitsamts melden. Bei bestimmten Berufen ist die Meldung gesetzlich vorgeschrieben; andere Stellen können freiwillig gemeldet werden. Ziel ist, passende beim RAV registrierte Stellensuchende möglichst früh zu erreichen und aktiv zu vermitteln.
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