Einreichen von Arbeitsbemühungen
Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) einreichen. Dokumentation von Bewerbungen und Jobsuchaktivitäten für die Arbeitslosenversicherung.
Kurzbeschreibung
Der Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen ist eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen. Sie müssen dem RAV (Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum) regelmässig dokumentieren, welche Bewerbungen und Jobsuchaktivitäten Sie unternommen haben.
Das Formular erfasst alle relevanten Informationen zu Ihren Bewerbungen, einschliesslich Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Art der Bewerbung und Ergebnis. Diese Nachweise sind erforderlich, um Ihre Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenversicherungsleistungen zu wahren.
Mit der Nutzung der eServices auf www.job-room.ch können Sie Ihre Nachweise Ihrer persönlichen Arbeitsbemühungen einfach und bequem an Ihre zuständige RAV-Personalberatung online übermitteln.
Einreichen von Arbeitsbemühungen
Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) einreichen. Dokumentation von Bewerbungen und Jobsuchaktivitäten für die Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzungen
- Registrierung beim RAV
- Aktive Jobsuche während der Arbeitslosigkeit
- Aktive Jobsuche bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
- Im Normalfall 10 bis 12 Arbeitsbemühungen pro Monat
- Einreichung spätestens am 5. Tag des Folgemonats
Rahmenbedingungen
Gebühren
keine Gebühren
Fristen
Die Einreichung muss spätestens bis am 5. Tag des Folgemonats erfolgen.
Der Ablauf
- 1Formular ausfüllenFüllen Sie das Formular 'Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen' online im Job-Room vollständig aus. Tragen Sie alle Bewerbungen ein, die Sie während eines Monats durchgeführt haben.
- 2Bewerbungsdetails dokumentierenFür jede Bewerbung erfassen Sie: Datum, Firma und Adresse, Kontaktperson und Telefonnummer, Stellenbezeichnung, Art der Bewerbung (schriftlich/elektronisch, persönlich oder telefonisch), Pensum (Vollzeit oder Teilzeit mit Prozentangabe) und das Ergebnis (noch offen, Vorstellungsgespräch, Anstellung oder Absage).
- 3Einreichen beim RAVDas Formular wird via eService auf Job-Room automatisiert eingereicht. Reichen Sie das ausgefüllte Formular alternativ beim RAV ein (per Post, E-Mail, Abgabe am Schalter). Das Eingangsdatum wird von der Amtsstelle vermerkt.
Einreichen von Arbeitsbemühungen
Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) einreichen. Dokumentation von Bewerbungen und Jobsuchaktivitäten für die Arbeitslosenversicherung.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Mittwoch: 10:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Verwandte Services
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- – Online erledigen
Anmeldung RAV
Melden Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an, um Unterstützung bei der Stellensuche zu erhalten und Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend zu machen.
- – Online starten
Gesuch Beschäftigung Jugendliche unter 15 Jahren
Bewilligung für die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren. Erforderlich: ärztliches Zeugnis, Lehrvertrag und Gesuchformular beim kantonalen Arbeitsinspektorat einreichen.
- – Online erledigen
Meldung Massenentlassung
Meldung von Betriebsschliessungen und Entlassungen in grösserer Zahl an das Arbeitsamt mit Konsultation der Arbeitnehmerschaft und ggf. Sozialplan.
- – Online erledigen
Schwarzarbeit melden
Melden Sie Verdachtsfälle von Schwarzarbeit vertraulich und rund um die Uhr online an das Arbeitsamt Schaffhausen. Für eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit sind wir auf möglichst detaillierte Informationen angewiesen. Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt.
- – Online erledigen
Stellenmeldung Arbeitgeberservice RAV/AMM
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen eine Stelle besetzen möchten, können Sie diese dem Arbeitgeberservice des Arbeitsamts melden. Bei bestimmten Berufen ist die Meldung gesetzlich vorgeschrieben; andere Stellen können freiwillig gemeldet werden. Ziel ist, passende beim RAV registrierte Stellensuchende möglichst früh zu erreichen und aktiv zu vermitteln.
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