Gesuch zum Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers
Für den Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers mit Fassungsvermögen ab 450 Liter ist eine Meldung oder Bewilligung erforderlich. Das Gesuch ist mit den erforderlichen Plänen einzureichen.
Kurzbeschreibung
Für den Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Dieselöl) ab 450 Liter Füllmenge bzw. Lagermenge ist eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung erforderlich. Das Gesuch wird entweder im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens bei der Gemeinde oder direkt bei der Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen eingereicht.
Die Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen prüft das Gesuch und zieht bei Bedarf weitere Fachstellen bei. Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt eine Abnahme, und die Anlage wird im kantonalen Tankkataster registriert.
Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) und der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (GSchVV).
Gesuch zum Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers
Für den Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers mit Fassungsvermögen ab 450 Liter ist eine Meldung oder Bewilligung erforderlich. Das Gesuch ist mit den erforderlichen Plänen einzureichen.
Voraussetzungen
- Fassungsvermögen der Tankanlage oder des Fasslagers ist grösser oder gleich 450 Liter
- Anlage enthält wassergefährdende Flüssigkeiten (Treibstoffe, Öle, Chemikalien etc.)
- Vorhaben: Neubau, Umbau oder Ersatz einer Tankanlage oder eines Fasslagers
- Alle für die Beurteilung notwendigen Unterlagen und Angaben müssen dem Gesuch beigefügt sein
- Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) und der kantonalen Gewässerschutzbestimmungen
Erforderliche Unterlagen
- Gesuchsformular in 3-facher Ausführungoder als PDF per Mail
- Bei Neu- und Umbauten gemäss Baugesetz vorgeschriebenen Pläne
- Grundriss- und SchnittplanBei bestehenden Räumen: der direkt betroffenen und angrenzenden Räumlichkeiten
- Situationsplan der Liegenschaft
Rahmenbedingungen
Gebühren
Kantonale Vollzugsorgane erheben Gebühren für ihre Tätigkeit. Der konkrete Gebührentarif ist in SHR 700.108 (Baubewilligungsgebührenverordnung) geregelt.
Fristen
Keine spezifischen Fristen für das Bewilligungsverfahren genannt. Das Verfahren richtet sich nach dem Gesetz über Rechtsschutz in Verwaltungssachen.
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladenDas Gesuchsformular steht als Download zur Verfügung.
- 2Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen (Pläne, Grundrisse, Schnittplan, Situationsplan).
- 3Formular ausdruckenBitte drucken Sie das heruntergeladene Gesuchsformular aus und unterschreiben sie es.
- 4Gesuch einreichenReichen Sie das vollständige Gesuch in 3-facher Ausführung oder per Mail mit allen nötigen Unterlagen bei Ihrer Gemeinde oder direkt bei der Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen ein.
- 5Beizug von FachstellenDie zuständige Behörde zieht ggf. andere Fachstellen bei z.B. IKL.
- 6Beurteilung und BewilligungDie Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen beurteilt das Gesuch. Die Bewilligung wird durch das Bauinspektorat erteilt.
- 7Abnahme der AnlageNach Fertigstellung wird die Tankanlage oder das Fasslager abgenommen. Bei erfolgreicher Abnahme wird das Tankdokument (gelbes Büchlein) ausgehändigt (dies ist zur Tankbefüllung erforderlich).
- 8Registrierung im TankkatasterDie Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen erfasst die abgenommenen Anlagen im kantonalen Tankkataster.
Gesuch zum Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers
Für den Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers mit Fassungsvermögen ab 450 Liter ist eine Meldung oder Bewilligung erforderlich. Das Gesuch ist mit den erforderlichen Plänen einzureichen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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