Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.
Kurzbeschreibung
Gemäss Baugesetz Art. 58, Abs. 1 muss ein Baugesuch alle für die Beurteilung eines Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen enthalten. Die Vollzugshilfe für Baubewilligungsbehörden präzisiert, dass ein projektspezifischer Brandschutznachweis mit einem Brandschutzbericht und Brandschutzplänen einzureichen ist.
Für einfachere Bauvorhaben genügt des vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular «Brandschutznachweis» und Brandschutzpläne.
Auf Brandschutzpläne kann bei Gebäuden mit geringen Abmessungen, Einfamilienhäusern und Nebenbauten verzichtet werden, sofern in Grundrissplänen die Brandschutzmassnahmen eingetragen werden. Die Vorgaben für die Gebäudegeometrie sind in der VKF-Brandschutznorm Art. 13, Abs. 3 definiert.
Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.
Voraussetzungen
- Baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben
- Vollständiges Baugesuch
- eine für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortliche Person
Erforderliche Unterlagen
- Brandschutznachweis oder Brandschutzbericht
- Brandschutzpläne oder Grundrisspläne mit eingetragenen Brandschutzmassnahmen
- Brandschutz-Schnitt- oder Fassadenplänesofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig
- Unterlagen zu speziellen Brandgefahren (z.B. beim Umgang oder der Lagerung von gefährlichen Stoffen)erforderlich sofern speziellen Brandgefahren vorhanden sind
- Nutzungsvereibarungsofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig
- Detailpläne (z.B. Fassaden- oder Dachaufbauten, Installationsschächte, Anschlüsse der Brandmauer an die Gebäudehülle)sofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig
- Konzepte von Brandschutzeinrichtungen (z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Feuerwehraufzug, Rauchschutz-Druckanlage)sofern für die Beurteilung des Gesuchs notwendig
Der Ablauf
- 1Brandschutzbericht erstellen oder Formular ausfüllen
- 2Notwendige Unterlagen zusammenstellen
- 3Brandschutzunterlagen den Baugesuch beilegen
- 4Einreichung des Baugesuchs beim zuständigen Bauamt der Gemeindedie Prüfung des Brandschutznachweises, die Festsetzung von Brandschutzauflagen und die Brandschutzkontrollen erfolgen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die zuständige Feuerpolizei.
Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist eine Beilage zum Baugesuch und enthält die brandschutztechnisch relevante Angaben des Bauvorhabens.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
Verwandte Services
Finden Sie hier weitere hilfreiche Angebote
- – Online starten
Gesuch zum Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers
Für den Bau, Umbau oder die Erweiterung einer Tankanlage oder eines Fasslagers mit Fassungsvermögen ab 450 Liter ist eine Meldung oder Bewilligung erforderlich. Das Gesuch ist mit den erforderlichen Plänen einzureichen.
- – Online starten
Inhouse-Funkversorgung für Einsatzkräfte
Anforderungen und Verfahren für die Funkversorgung für Einsatzkräfte in Gebäuden. Prüfung, ob eine Installation einer Inhouse-Funkanlage für bestimmte Gebäude, beispielsweise für Hochhäuser, Verkaufsgeschäfte oder Gebäude mit besonderen Anforderungen notwendig ist.
- – Online starten
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Rechtlich verbindliche Bestätigung der für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlichen Person, dass sie die ihr durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsaufgaben ordnungsgemäss durchgeführt und dokumentiert hat.
- – Online starten
Bestellung A4 Plakat «Sicherheit im Treppenhaus»
Das A4-Plakat «Sicherheit im Treppenhaus» informiert Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern über wichtige Brandschutzregeln.
- – Online starten
Gesuch für Bühnenfeuerwerk (Indoor - Pyrotechnik)
Für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im Innern von Bauten und Anlagen oder Zelten ist eine Bewilligung der Feuerpolizei des Kantons Schaffhausen erforderlich. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke der Kategorie 1 gemäss Sprengstoffverordnung (SprstV).
Ist diese Seite verständlich?