Gesundheitsamt
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- – Online startenBildung und Forschung
Einwilligung: Impf-Angebote fĂĽr SchĂĽlerinnen und SchĂĽler der 6. Klasse
Schulimpfungen für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse gegen Hepatitis B, HPV und Auffrischungsimpfungen. Eltern müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.
- – Online startenBildung und Forschung
Einwilligung: Impf-Angebote fĂĽr SchĂĽlerinnen und SchĂĽler der Oberstufe
Eltern können ihre Kinder der Oberstufe für Schulimpfungen (Hepatitis B, HPV, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Masern-Mumps-Röteln) anmelden. Unterschriebene Einwilligung und Impfausweis erforderlich.
- – Online startenGesundheit und Soziales
Gesuch um Kostengutsprache bei einer ausserkantonalen Hospitalisation
Antrag auf Kostenübernahme für eine Spitalbehandlung in einem ausserkantonalen Spital. Ärztinnen und Ärzte reichen das Gesuch beim Wohnkanton der Patientin oder des Patienten ein.
- – Online erledigenGesundheit und Soziales
Gesundheitsförderung: Bestellung von Flyern und Broschüren
Kostenlose Bestellung von Flyern und Broschüren zu Gesundheitsförderung, Bewegung und Ernährung für Familien im Kanton Schaffhausen.
- – Online startenGesundheit und Soziales
Meldung verimpfte Dosen (HPV-Impfungen)
Ärztinnen und Ärzte melden verimpfte HPV-Dosen jährlich bis 15. Januar des Folgejahres an das Gesundheitsamt Schaffhausen. Unterscheidung zwischen schulärztlichen und Privatimpfungen erforderlich.
- – Online startenGesundheit und Soziales
Schweizerischen Impfausweis bestellen
Bestellung des Schweizerischen Impfausweises beim Gesundheitsamt des Kantons Schaffhausen. Der Impfausweis dokumentiert durchgeführte Impfungen gemäss bundesrechtlichen Vorgaben.
- – Online erledigenGesundheit und Soziales
Terminbuchung: Testing auf sexuell ĂĽbertragbare Infektionen
Anonyme Beratung und STI-Testings (HIV und weitere sexuell ĂĽbertragbare Infektionen) im Kanton Schaffhausen. Jeden letzten Dienstag im Monat mit oder ohne Termin.
- – Online startenGesundheit und Soziales
Untersuchung im 1. Kindergarten
Ärztliche Eintrittsuntersuchung im Kindergarten: Durchführung bei Kinder- oder Hausarzt/ärztin und Einreichung der Bestätigung bis Ende des ersten Kinderjahres.