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Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse

Schulimpfungen für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse gegen Hepatitis B, HPV und Auffrischungsimpfungen. Eltern müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.

Aktualisiert: 10. September 2026

Kurzbeschreibung

Der Schulärztliche Dienst des Kantons Schaffhausen bietet Schülerinnen und Schülern der 6. Klasse Impfungen gegen Hepatitis B, Gebärmutterhalskrebs/Peniskrebs (HPV) sowie Auffrischungsimpfungen gegen Diphterie, Tetanus, Pertussis, Polio und Masern/Mumps/Röteln an.

Die Impfungen finden an zwei Terminen statt: einer im Herbst und einer im Frühjahr für Zweitimpfungen. Die Erziehungsberechtigten müssen für jede gewünschte Impfung eine schriftliche Einwilligung erteilen. Der Impfausweis des Kindes muss abgegeben werden, und das Kind muss zum Impftermin gesund und fieberfrei sein.

Nicht geimpfte Kinder müssen bei einem Masernausbruch im Schulhaus mit einem möglichen Schulausschluss von bis zu 21 Tagen rechnen.

Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse

Schulimpfungen für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse gegen Hepatitis B, HPV und Auffrischungsimpfungen. Eltern müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Voraussetzungen

  • Unterschriebene Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (nicht mit Bleistift)
  • Impfausweis des Kindes muss abgegeben werden
  • Kind muss gesund sein (kein Fieber, keine akute Erkrankung)

Erforderliche Unterlagen

  • Einwilligungserklärung der ErziehungsberechtigtenMuss unterschrieben sein (nicht mit Bleistift). Formular wird von der Schule verteilt.
  • Impfausweis des KindesMuss zusammen mit der Einwilligungserklärung abgegeben werden.

Rahmenbedingungen

Gebühren

keine

Der Ablauf

  1. 1Verteilung der EinwilligungsformulareDie Schule erhält im Herbst ein Einwilligungsformular. Dieses wird an die Erziehungsberechtigten verteilt und möglichst zeitnah wieder eingesammelt.
  2. 2Abgabe von Formular und ImpfausweisWenn die Erziehungsberechtigten der Impfung zustimmen, geben sie das unterschriebene Formular zusammen mit dem Impfausweis ihres Kindes an die Schule ab.
  3. 3Versand an den schulärztlichen DienstDie Schule sendet alle Formulare – auch solche mit einer Ablehnung – sowie die Impfausweise an den Schulärztlichen Dienst, Kanton Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
  4. 4Prüfung der Impfunterlagen durch den schulärztlichen DienstDer schulärztliche Dienst prüft die eingereichten Impfunterlagen.
  5. 5Durchführung der Impfungen am festgelegten TerminDie Impfungen werden durch das medizinische Fachpersonal am festgelegten Tag durchgeführt. Es werden nur gesunde fieberfreie Kinder geimpft.
  6. 6Rückgabe der ImpfausweiseKinder, die nicht geimpft wurden (z. B. krank oder keine Impfung notwendig), erhalten ihren Impfausweis über die Lehrperson zurück. Kinder, die geimpft wurden, erhalten ihren Impfausweis direkt vom schulärztlichen Team zurück.
  7. 7Frühjahrsimpfungen: Einsammlung der ImpfausweiseDie Schule sammelt von allen Kindern, welche eine Impfung erhalten sollen, den Impfausweis ein und sendet diese an den Schulärztlichen Dienst, Kanton Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
  8. 8Durchführung der Impfungen (Frühjahr)Der Impfausweis, die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten und ein guter allgemeiner Zustand des Kindes sind Voraussetzungen für eine Impfung.
  9. 9Rückgabe der Impfausweise (Frühjahr)Nicht geimpfte Kinder: Impfausweis geht an die Lehrperson. Geimpfte Kinder: Impfausweis wird direkt ausgehändigt.

Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse

Schulimpfungen für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse gegen Hepatitis B, HPV und Auffrischungsimpfungen. Eltern müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.

Formular (öffnet in neuem Tab)

Kontakt

Departement des InnernSchulärztlicher DienstMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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