Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse
Schulimpfungen für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse gegen Hepatitis B, HPV und Auffrischungsimpfungen. Eltern müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.
Kurzbeschreibung
Der Schulärztliche Dienst des Kantons Schaffhausen bietet Schülerinnen und Schülern der 6. Klasse Impfungen gegen Hepatitis B, Gebärmutterhalskrebs/Peniskrebs (HPV) sowie Auffrischungsimpfungen gegen Diphterie, Tetanus, Pertussis, Polio und Masern/Mumps/Röteln an.
Die Impfungen finden an zwei Terminen statt: einer im Herbst und einer im Frühjahr für Zweitimpfungen. Die Erziehungsberechtigten müssen für jede gewünschte Impfung eine schriftliche Einwilligung erteilen. Der Impfausweis des Kindes muss abgegeben werden, und das Kind muss zum Impftermin gesund und fieberfrei sein.
Nicht geimpfte Kinder müssen bei einem Masernausbruch im Schulhaus mit einem möglichen Schulausschluss von bis zu 21 Tagen rechnen.
Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse
Schulimpfungen für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse gegen Hepatitis B, HPV und Auffrischungsimpfungen. Eltern müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.
Voraussetzungen
- Unterschriebene Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (nicht mit Bleistift)
- Impfausweis des Kindes muss abgegeben werden
- Kind muss gesund sein (kein Fieber, keine akute Erkrankung)
Erforderliche Unterlagen
- Einwilligungserklärung der ErziehungsberechtigtenMuss unterschrieben sein (nicht mit Bleistift). Formular wird von der Schule verteilt.
- Impfausweis des KindesMuss zusammen mit der Einwilligungserklärung abgegeben werden.
Rahmenbedingungen
Gebühren
keine
Der Ablauf
- 1Verteilung der EinwilligungsformulareDie Schule erhält im Herbst ein Einwilligungsformular. Dieses wird an die Erziehungsberechtigten verteilt und möglichst zeitnah wieder eingesammelt.
- 2Abgabe von Formular und ImpfausweisWenn die Erziehungsberechtigten der Impfung zustimmen, geben sie das unterschriebene Formular zusammen mit dem Impfausweis ihres Kindes an die Schule ab.
- 3Versand an den schulärztlichen DienstDie Schule sendet alle Formulare – auch solche mit einer Ablehnung – sowie die Impfausweise an den Schulärztlichen Dienst, Kanton Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
- 4Prüfung der Impfunterlagen durch den schulärztlichen DienstDer schulärztliche Dienst prüft die eingereichten Impfunterlagen.
- 5Durchführung der Impfungen am festgelegten TerminDie Impfungen werden durch das medizinische Fachpersonal am festgelegten Tag durchgeführt. Es werden nur gesunde fieberfreie Kinder geimpft.
- 6Rückgabe der ImpfausweiseKinder, die nicht geimpft wurden (z. B. krank oder keine Impfung notwendig), erhalten ihren Impfausweis über die Lehrperson zurück. Kinder, die geimpft wurden, erhalten ihren Impfausweis direkt vom schulärztlichen Team zurück.
- 7Frühjahrsimpfungen: Einsammlung der ImpfausweiseDie Schule sammelt von allen Kindern, welche eine Impfung erhalten sollen, den Impfausweis ein und sendet diese an den Schulärztlichen Dienst, Kanton Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
- 8Durchführung der Impfungen (Frühjahr)Der Impfausweis, die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten und ein guter allgemeiner Zustand des Kindes sind Voraussetzungen für eine Impfung.
- 9Rückgabe der Impfausweise (Frühjahr)Nicht geimpfte Kinder: Impfausweis geht an die Lehrperson. Geimpfte Kinder: Impfausweis wird direkt ausgehändigt.
Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse
Schulimpfungen für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse gegen Hepatitis B, HPV und Auffrischungsimpfungen. Eltern müssen eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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Gesundheitsförderung: Bestellung von Flyern und Broschüren
Kostenlose Bestellung von Flyern und Broschüren zu Gesundheitsförderung, Bewegung und Ernährung für Familien im Kanton Schaffhausen.
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Meldung verimpfte Dosen (HPV-Impfungen)
Ärztinnen und Ärzte melden verimpfte HPV-Dosen jährlich bis 15. Januar des Folgejahres an das Gesundheitsamt Schaffhausen. Unterscheidung zwischen schulärztlichen und Privatimpfungen erforderlich.
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Anonyme Beratung und STI-Testings (HIV und weitere sexuell übertragbare Infektionen) im Kanton Schaffhausen. Jeden letzten Dienstag im Monat mit oder ohne Termin.
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Ärztliche Eintrittsuntersuchung im Kindergarten: Durchführung bei Kinder- oder Hausarzt/ärztin und Einreichung der Bestätigung bis Ende des ersten Kinderjahres.
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