Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe
Eltern können ihre Kinder der Oberstufe für Schulimpfungen (Hepatitis B, HPV, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Masern-Mumps-Röteln) anmelden. Unterschriebene Einwilligung und Impfausweis erforderlich.
Kurzbeschreibung
Der Schulärztliche Dienst des Kantons Schaffhausen bietet Schülerinnen und Schülern der Oberstufe verschiedene Impfungen an. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder durch Unterzeichnung eines Einwilligungsformulars für diese Impfungen anmelden. Die Einwilligung und der Impfausweis werden in der Schule abgegeben.
Die angebotenen Impfungen umfassen Hepatitis B, Gebärmutterhalskrebs/Peniskrebs (HPV), sowie Nachholimpfungen gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Polio und Masern-Mumps-Röteln. Für die Teilnahme ist eine unterschriebene Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten sowie der Impfausweis des Kindes erforderlich. Das Kind muss zum Impftermin gesund und fieberfrei sein.
Die Impfungen werden in zwei Phasen durchgeführt: eine Herbstimpfung und eine Frühjahrsimpfung für Zweitimpfungen. Die Schulen koordinieren die Termine mit dem Schulärztlichen Dienst.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit der Schulärztin/Schularzt Ihrer Schule auf.
Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe
Eltern können ihre Kinder der Oberstufe für Schulimpfungen (Hepatitis B, HPV, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Masern-Mumps-Röteln) anmelden. Unterschriebene Einwilligung und Impfausweis erforderlich.
Voraussetzungen
- Unterschriebene Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (nicht mit Bleistift)
- Impfausweis des Kindes muss abgegeben werden
- Kind muss gesund sein (kein Fieber, keine akute Erkrankung)
Erforderliche Unterlagen
- EinwilligungsformularMuss unterschrieben sein (nicht mit Bleistift) und von den Erziehungsberechtigten eingereicht werden
- Impfausweis des KindesMuss abgegeben werden. Falls kein Impfausweis vorhanden ist, kann ein neuer erstellt werden; die Schulärztin entscheidet dann individuell, welche Impfungen notwendig sind
Rahmenbedingungen
Gebühren
keine
Der Ablauf
- 1Verteilung der EinwilligungsformulareDie Schule erhält im Herbst ein Einwilligungsformular. Dieses wird an die Erziehungsberechtigten verteilt und möglichst zeitnah wieder eingesammelt.
- 2Abgabe von Formular und ImpfausweisWenn die Erziehungsberechtigten der Impfung zustimmen, geben sie das unterschriebene Formular zusammen mit dem Impfausweis ihres Kindes an die Schule ab.
- 3Versand an den schulärztlichen DienstDie Schule sendet alle Formulare – auch solche mit einer Ablehnung – sowie die Impfausweise an: Schulärztlicher Dienst, Kanton Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
- 4Prüfung der Impfunterlagen durch den schulärztlichen DienstDer schulärztliche Dienst prüft die eingereichten Impfunterlagen.
- 5Durchführung der Impfungen am festgelegten TerminDie Impfungen werden durch das medizinische Fachpersonal am festgelegten Tag durchgeführt. Es werden nur gesunde fieberfreie Kinder geimpft.
- 6Rückgabe der ImpfausweiseKinder, die nicht geimpft wurden (z. B. krank oder keine Impfung notwendig), erhalten ihren Impfausweis über die Lehrperson zurück. Kinder, die geimpft wurden, erhalten ihren Impfausweis direkt vom schulärztlichen Team zurück.
- 7Frühjahrsimpfung: Einsammlung der ImpfausweiseDie Schule sammelt von allen Kindern, welche eine Impfung erhalten sollen, den Impfausweis ein und sendet diese an: Schulärztlicher Dienst, Kanton Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen
- 8Durchführung der Impfungen (Frühjahr)Der Impfausweis, die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten und ein guter allgemeiner Zustand des Kindes sind Voraussetzungen für eine Impfung.
- 9Rückgabe der Impfausweise (Frühjahr)Nicht geimpfte Kinder: Impfausweis geht an die Lehrperson. Geimpfte Kinder: Impfausweis wird direkt ausgehändigt.
Einwilligung: Impf-Angebote für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe
Eltern können ihre Kinder der Oberstufe für Schulimpfungen (Hepatitis B, HPV, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Masern-Mumps-Röteln) anmelden. Unterschriebene Einwilligung und Impfausweis erforderlich.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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