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Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige

Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind)

Aktualisiert: 6. August 2026

Kurzbeschreibung

Wird ein Kantonswechsel durch eine/n Drittstaatsangehörige/n in den Kanton Schaffhausen angestrebt, so muss dazu im Voraus (vor dem Umzug in den Kanton Schaffhausen) eine entsprechende Bewilligung Migrationsamts eingeholt werden.

Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige

Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige (Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind)

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Kontakt

Departement des InnernMigrationsamt und PassbüroMühlentalstrasse 1058200 Schaffhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00

Mittwoch: 08:00 – 11:30, 14:00 – 18:00

Samstag & Sonntag: Geschlossen

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