Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung während eines Auslandaufenthalts
Kurzbeschreibung
Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung während eines Auslandaufenthalts von mehr als sechs Monaten mit beabsichtigter Rückkehr innerhalb von spätestens vier Jahren.
Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung während eines Auslandaufenthalts
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 – 11:30, 14:00 – 17:00
Mittwoch: 08:00 – 11:30, 14:00 – 18:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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