eFristerstreckung juristische Personen
Verlängerung der Einreichefrist für Steuererklärungen juristischer Personen.
Kurzbeschreibung
Die eFristerstreckung ermöglicht juristischen Personen, die Einreichefrist für ihre Steuererklärung elektronisch zu verlängern. Wenn es nicht möglich ist, die Steuererklärung innerhalb der von der Kantonalen Steuerverwaltung festgesetzten Frist einzureichen, kann ein Gesuch um Fristerstreckung über das Webportal eingereicht werden. Die Verlängerung kann bis maximal 31. Dezember gewährt werden. Für längere Fristen können in Ausnahmefällen Gesuche bei der Abteilung Juristische Personen der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Das Gesuch muss innerhalb der ursprünglichen Frist gestellt werden und muss ausreichende Gründe für die Verlängerung enthalten
eFristerstreckung juristische Personen
Verlängerung der Einreichefrist für Steuererklärungen juristischer Personen.
Voraussetzungen
- PID zur Authentifizierung
Rahmenbedingungen
Gebühren
Keine Gebühren für Fristerstreckungsgesuche
Fristen
Verlängerung bis maximal 31.12. möglich; längere Fristen können in Ausnahmefällen bei der kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Juristische Personen, beantragt werden. Gesuch muss innert der ursprünglichen Frist gestellt werden.
Der Ablauf
- 1Verlängerung EinreichefristMit der Eingabe der PID kann die neue Frist bis max. 31.12. im online Formular eingegeben werden.
eFristerstreckung juristische Personen
Verlängerung der Einreichefrist für Steuererklärungen juristischer Personen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 – 11:30
Dienstag & Donnerstag: 08:00 – 11:30, 13:30 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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