eFristerstreckung für natürliche Personen
Elektronische Verlängerung von Fristen für Steuererklärungen.
Kurzbeschreibung
Die eFristerstreckung ermöglicht Ihnen, die Frist zur Einreichung Ihrer Steuererklärung zu verlängern. Für Steuererklärungen kann die Einreichungsfrist elektronisch über das Webportal der Steuerverwaltung bis maximal 30. November verlängert werden. Längere Fristen können in Ausnahmefällen bei der Steuerverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
eFristerstreckung für natürliche Personen
Elektronische Verlängerung von Fristen für Steuererklärungen.
Voraussetzungen
- Es ist nicht möglich, die Steuererklärung innert der gesetzlichen Frist einzureichen
- Natürliche Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Schaffhausen
- Die ursprünglich gewährte Frist ist noch nicht abgelaufen.
Rahmenbedingungen
Gebühren
Keine Gebühren für Fristerstreckung.
Fristen
Verlängerung der Einreichefrist ist bis maximal 30. November möglich; längere Fristen können in Ausnahmefällen bei der Steuerverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Der Ablauf
- 1Formular ausfüllenElektronische Gesuche um Verlängerung können über das Webportal eingereicht werden. Die Authentifizierung erfolgt durch PID und Geburtsdatum.
- 2Antrag einreichenDas ausgefüllte Formular wird elektronisch bei der zuständigen Steuerverwaltung eingereicht.
eFristerstreckung für natürliche Personen
Elektronische Verlängerung von Fristen für Steuererklärungen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 – 11:30
Dienstag & Donnerstag: 08:00 – 11:30, 13:30 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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eFristerstreckung juristische Personen
Verlängerung der Einreichefrist für Steuererklärungen juristischer Personen.
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