Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Kanton Schaffhausen eine Stelle besetzen möchten, können Sie diese dem Arbeitgeberservice des Arbeitsamts melden. Bei bestimmten Berufen ist die Meldung gesetzlich vorgeschrieben; andere Stellen können freiwillig gemeldet werden. Ziel ist, passende beim RAV registrierte Stellensuchende möglichst früh zu erreichen und aktiv zu vermitteln.