Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen
Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.
Kurzbeschreibung
Die Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen ist eine Prüfleistung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts. Garagisten können für Fahrzeuge, die ihnen anvertraut sind, eine Teilabnahme der Anhängerkupplung durchführen lassen.
Das Verfahren läuft über ein standardisiertes Antragsformular, das heruntergeladen, ausgefüllt und bei der zuständigen Stelle eingereicht wird. Das Formular erfasst alle relevanten Fahrzeugdaten, Kupplungsspezifikationen und technische Anforderungen.
Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen
Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.
Voraussetzungen
- Sie sind Garagist
- Sie möchten eine Teilabnahme der Anhängerkupplung bei einem Ihnen anvertrauten Fahrzeug durchführen
- Antragsformular wurde erfolgreich heruntergeladen
Der Ablauf
- 1Formular herunterladenDas Formular steht als Download zur Verfügung.
- 2Formular ausdruckenBitte drucken Sie das Formular aus.
- 3Formular ausfüllenVervollständigen Sie das Formular mit Ihren Angaben und den Fahrzeugdaten.
- 4Antragsformular einreichenDas heruntergeladene und ausgefüllte Antragsformular muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen
Prüfung und Teilabnahme von Anhängerkupplungen an leichten Motorwagen durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Garagisten reichen ein ausgefülltes Antragsformular ein.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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