Rückerstattung Guthaben Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt
Beantragen Sie die Rückerstattung Ihres Guthabens beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Kurzbeschreibung
Mit diesem Service können Sie die Rückerstattung eines Guthabens beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Schaffhausen beantragen.
Das Rückerstattungsgesuch wird vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bearbeitet.
Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit Ihren Kontoangaben ein, damit die Rückerstattung auf Ihr Konto überwiesen werden kann.
Rückerstattung Guthaben Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt
Beantragen Sie die Rückerstattung Ihres Guthabens beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Voraussetzungen
- Guthaben beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorhanden
- Gültige Kontoangaben für die Rückerstattung
Erforderliche Unterlagen
- RückerstattungsformularVollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular 'Rückerstattung Guthaben'
- KontoangabenGültige Bankkontoangaben (IBAN oder Kontonummer) für die Rückerstattung
Der Ablauf
- 1Formular ausfüllenFüllen Sie das Rückerstattungsformular vollständig aus und geben Sie Ihre Kontoangaben an, auf die die Rückerstattung überwiesen werden soll.
- 2Formular einreichenReichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ein.
- 3BearbeitungDas Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bearbeitet Ihr Rückerstattungsgesuch.
- 4RückerstattungNach Bearbeitung wird die Rückerstattung auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Rückerstattung Guthaben Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt
Beantragen Sie die Rückerstattung Ihres Guthabens beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:30 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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