Gesuch-Nachprüfung eines im Ausland stationierten Fahrzeuges mit SH-Kontrollschildern
Nachprüfung eines Fahrzeugs mit SH-Wechselkontrollschildern, das ständig im Ausland stationiert ist und auf eine Privatperson eingelöst ist.
Kurzbeschreibung
Fahrzeughalter mit SH-Kontrollschildern können ein Gesuch einreichen, um ihr im Ausland stationiertes Fahrzeug nachprüfen zu lassen. Das Fahrzeug muss auf ein Wechselschild eingelöst sein und darf ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3'500 kg nicht überschreiten. Die Nachprüfung erfolgt bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle in einem EU/EFTA-Land nach europäischen Richtlinien (RL 2014/45/EU).
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Bewilligungsgesuchs beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Nach Erhalt der Bewilligung kann das Fahrzeug im Ausland geprüft werden. Der Original-Prüfbericht mit beglaubigter Übersetzung muss anschliessend zusammen mit dem Fahrzeugausweis zur Eintragung der Nachprüfung eingereicht werden.
Gesuch-Nachprüfung eines im Ausland stationierten Fahrzeuges mit SH-Kontrollschildern
Nachprüfung eines Fahrzeugs mit SH-Wechselkontrollschildern, das ständig im Ausland stationiert ist und auf eine Privatperson eingelöst ist.
Voraussetzungen
- Fahrzeug mit SH-Kontrollschildern
- Fahrzeug ist im Ausland stationiert
- Das Fahrzeug muss ständig auf ein Wechselschild eingelöst sein
- Pro Fahrzeughalter darf nur ein Fahrzeug am ausländischen Standort geprüft werden
- Das Fahrzeug darf nicht auf eine Firma eingelöst sein
- Das Fahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3'500 kg haben
- Das Fahrzeug muss bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle in einem EU/EFTA-Land nach europäischen Richtlinien RL 2014/45/EU geprüft werden
Erforderliche Unterlagen
- Bewilligungsgesuch (Formular)Mit Angaben zum Fahrzeug: Kontrollschild (SH), Stamm-Nr., Marke und Typ, Standort (Land und Ort), Datum der Stationierung im Ausland, Unterschrift des Fahrzeughalters
- FahrzeugausweisZur Vorlage mit dem Prüfbericht nach bestandener Prüfung
- Original-PrüfberichtAbgestempelt von der anerkannten Prüfstelle im Ausland
- Amtlich anerkannte ÜbersetzungErforderlich, falls der Prüfbericht nicht in deutscher Sprache verfasst ist
Rahmenbedingungen
Fristen
Abmeldung oder Verschiebung von Fahrzeugprüfungen gilt als rechtzeitig, wenn sie mindestens 3 Arbeitstage vor dem festgelegten Termin beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorliegt. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten (Ausbleibergebühr).
Der Ablauf
- 1Gesuchsformular herunterladen
- 2Gesuchsformular ausdrucken und ausfüllen
- 3Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular per Post einreichen.
- 4Bewilligung erhaltenDas Strassenverkehrsamt prüft das Gesuch und erteilt eine Bewilligung oder lehnt es ab.
- 5Fahrzeugprüfung durchführenNach Erhalt der Bewilligung kann das Fahrzeug bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle in einem EU/EFTA-Land nach europäischen Richtlinien RL 2014/45/EU geprüft werden.
- 6Prüfbericht einreichenNach erfolgreich bestandener Fahrzeugprüfung muss unverzüglich der abgestempelte und unterschriebene Original-Prüfbericht zusammen mit dem Fahrzeugausweis zum Eintrag der Nachprüfung dem Strassenverkehrsamt zugestellt werden. Ist der Prüfbericht nicht in deutscher Sprache verfasst muss eine beglaubigte Übersetzung beigelegt werden.
Gesuch-Nachprüfung eines im Ausland stationierten Fahrzeuges mit SH-Kontrollschildern
Nachprüfung eines Fahrzeugs mit SH-Wechselkontrollschildern, das ständig im Ausland stationiert ist und auf eine Privatperson eingelöst ist.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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