Gesuch für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential
Bewilligungsgesuch für die Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhund). Erforderlich vor Anschaffung mit Nachweis von Fachkenntnissen, Versicherung und Unbescholtenheit.
Kurzbeschreibung
Wer einen Hund einer potentiell gefährlichen Rasse (z.B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Cane Corso, Tosa oder deren Mischlinge) oder Mischlingshunde dieser Rassentypen halten möchte, benötigt eine Haltungsbewilligung des Kantons Schaffhausen. Die Bewilligung muss VOR der Anschaffung des Hundes beantragt und erteilt werden.
Das Gesuch muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten: ausgefülltes Gesuchsformular, Nachweis von genügenden kynologischen Fachkenntnissen (z.B. Kopien von Hundekursen, Trainingsteilnahmen), Strafregisterauszug, Wohnsitzbescheinigung, Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens CHF 1'000'000 und Kopie der Identitätskarte oder des Passes.
Nach Erteilung der Bewilligung muss der Hund bei der Wohnsitzgemeinde angemeldet, die jährliche Hundeabgabe bezahlt und alle Auflagen eingehalten werden.
Gesuch für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential
Bewilligungsgesuch für die Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Listenhund). Erforderlich vor Anschaffung mit Nachweis von Fachkenntnissen, Versicherung und Unbescholtenheit.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre und fester Wohnsitz
- Hund gehört zu einem definierten Rassentyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario, Rottweiler, Tosa oder Mischlinge wie American Bully, XL Bully)
- Nachweis von genügenden kynologischen Fachkenntnissen (erworben durch eigenverantwortliches Halten und Erziehen eines anderen Hundes)
- Ersthundehaltende können in der Regel keine Bewilligung erhalten
- Keine Vorstrafen wegen Gewaltdelikten oder schweren Betäubungsmitteldelikten
- Gültiger Strafregisterauszug erforderlich
- Gültige Wohnsitzbescheinigung erforderlich
- Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens CHF 1'000'000.00
- Gültige Identitätskarte oder Pass erforderlich
- Nachweis über praktische Hundeausbildung (nach Massgabe der Tierschutzgesetzgebung)
- Kennzeichnung und Registrierung des Hundes gemäss eidgenössischer Tierseuchengesetzgebung
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und unterzeichnetes GesuchMit allen erforderlichen Angaben zum Hund und zur Person
- Nachweis von genügenden kynologischen FachkenntnissenKopie besuchter Hundekurse, Prüfungen, Trainingsteilnahmen etc. unbedingt beilegen. Kann auch durch separates Formular 'Nachweis kynologische Fachkenntnisse' erbracht werden.
- StrafregisterauszugIm Original, Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern
- WohnsitzbescheinigungIm Original
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für HundehaltendeKopie Versicherungsvertragspolice, Deckungssumme mind. 1 Mio. SFr
- Kopie der Identitätskarte oder des PassesGut lesbar
Rahmenbedingungen
Gebühren
Hundeabgabe: CHF 100.00 bis CHF 200.00 pro Hund und Kalenderjahr (Höhe wird vom Gemeinderat festgelegt). Abstufung der Abgabe nach Zahl der gehaltenen Hunde. Pauschalabgabe für Hundezüchter: im Rahmen der Abgabe für 3–5 Hunde. Ermässigung um 50% wenn Hund nach 30. Juni das Alter von 3 Monaten erreicht oder neu im Kanton gehalten wird.
Fristen
Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde: innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb/Haltung. Haltungsbewilligung bei Zuzug: innerhalb von 10 Tagen. Meldung von Namens-/Adressänderung, Übernahme oder Tod des Hundes: innerhalb von 10 Tagen.
Der Ablauf
- 1Vor der Anschaffung: Gesuch einreichenSie reichen ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim kantonalen Veterinäramt Schaffhausen ein. Das Gesuch muss VOR der Anschaffung des Hundes beantragt und erteilt werden. Selbst eine Aufnahme auf Probe oder kurzes Hüten ohne Bewilligung sind nicht erlaubt. Bei Zuzug in den Kanton: innerhalb von 10 Tagen.
- 2Erforderliche Unterlagen zusammenstellenDas Gesuch muss zwingend beinhalten: ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuch mit allen Angaben, Nachweis von genügenden kynologischen Fachkenntnissen (Kopie besuchter Hundekurse, Prüfungen, Trainingsteilnahmen etc.), Strafregisterauszug (im Original), Wohnsitzbescheinigung (im Original), Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Hundehaltende (Deckungssumme mind. CHF 1 Mio.), gut lesbare Kopie der Identitätskarte oder des Passes.
- 3Überprüfung der VoraussetzungenDie kantonale Behörde prüft: Mindestalter 18 Jahre und fester Wohnsitz, kynologische Fachkenntnisse, Vorstrafen (Gewalt-/Betäubungsmitteldelikte), Nachweis Haftpflichtversicherung.
- 4Prüfung der HaltungsbedingungenDie kantonale Behörde prüft, ob Art und Umstände der geplanten Hundehaltung die Bewilligung rechtfertigen.
- 5Erteilung oder Ablehnung der HaltungsbewilligungNach Prüfung der Unterlagen und Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt das Veterinäramt die Haltungsbewilligung. Erst nach Erhalt der Bewilligung darf der Hund zu sich genommen werden.
- 6Hund bei der Gemeinde und AMICUS anmeldenNach Erhalt der Bewilligung und Erwerb des Hundes muss dieser bei der Wohnsitzgemeinde angemeldet werden. Der Hundehalter meldet den Hund innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb/Haltung an und gibt erforderliche Angaben bekannt. Registrierung in der Datenbank AMICUS.
- 7Kennzeichnung und RegistrierungDer Hundehalter lässt den Hund gemäss eidgenössischer Tierseuchengesetzgebung kennzeichnen (Mikrochip) und registrieren.
- 8Kontrolle durch die Gemeinde bei VersteuerungDie Gemeinde kontrolliert im Rahmen der Versteuerung: Nachweis praktische Hundeausbildung, Vorliegen der Haltungsbewilligung, Einhaltung der Versicherungspflicht.
- 9Zahlung der HundeabgabeDer Hundehalter zahlt die jährliche Hundeabgabe (CHF 100.00 – 200.00, je nach Gemeinde) an die Wohnsitzgemeinde. Abstufung nach Zahl der gehaltenen Hunde möglich. Ermässigung um 50% wenn Hund nach 30. Juni das Alter von 3 Monaten erreicht oder neu im Kanton gehalten wird.
- 10Haftpflichtversicherung bei der Gemeinde vorweisenDie Haftpflichtversicherung für Hundehaltende muss bei der Gemeinde vorgewiesen werden.
- 11Laufende MeldepflichtenDer Hundehalter meldet der Gemeinde und dem Veterinäramt Änderungen (Namens-/Adressänderung, Übernahme durch andere Person, Tod) innerhalb von 10 Tagen.
- 12Auflagen einhaltenEinhalten der mit der Bewilligung verbundenen Auflagen und Fristen. Entsprechende Bestätigungen und Berichte müssen dem Veterinäramt unaufgefordert zugesandt werden. Ausweis zur Haltung des bewilligungspflichtigen Hundes immer mitführen und bei Kontrollen vorweisen können.
- 13Sichere Haltung gewährleistenDer Hund muss sicher gehalten werden, ohne andere Menschen oder die Umwelt zu gefährden. Kotaufnahmepflicht beachten. Leinenpflicht im Wald und in Waldesnähe während der Brut- und Setzzeit von 15.4. - 30.6 einhalten.
- 14Abklärungen bei Meldungen von Verletzungen/auffälligem VerhaltenBei Meldungen nimmt die kantonale Behörde Überprüfung des Sachverhalts, Abklärungen über Halter, ggf. Wesensbeurteilung und Überprüfung der Haltung vor.
- 15Anordnung von MassnahmenDie kantonale Behörde kann bei Verstössen Massnahmen anordnen (Unterbringung, Verhaltenstherapie, Kastration, Kurse, Auflagen, Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Zuchtverbot, Entzug, Hundehaltungsverbot, Einschläfern).
- 16Sofortmassnahmen bei erheblichem SicherheitsrisikoDie kantonale Behörde schreitet unverzüglich ein und kann den Hund vorsorglich beschlagnahmen und unterbringen, wenn ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht.
Gesuch für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential
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Weiterführende Informationen
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 07:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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