Anmeldung Neueintragung Einzelunternehmen ins Handelsregister
Anmeldung eines Einzelunternehmens zur Neueintragung im Handelsregister des Kantons Schaffhausen. Erforderlich für Geschäftsbetriebe mit Jahresumsatz ab CHF 100'000.
Kurzbeschreibung
Ein Einzelunternehmen ist ein Geschäftsbetrieb, der von einer natürlichen Person betrieben wird. Wenn der jährliche Umsatz mindestens CHF 100'000 beträgt, ist eine Eintragung im Handelsregister erforderlich. Bei einem Umsatz darunter ist eine freiwillige Eintragung möglich. Bitte beachten Sie, dass ein Eintrag im Handelsregister weitere rechtliche Konsequenzen haben kann (insb. unterstehen Inhaber eines Einzelunternehmens der Betreibung auf Konkurs). Die Anmeldung erfolgt beim Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen und umfasst die Angabe von Firma, Sitz, Domizil, Geschäftszweck sowie Personalien des Inhabers und allfälliger weiterer Zeichnungsberechtigter.
Die Firma muss den Familiennamen des Inhabers enthalten und nach dem Eintrag im Zivilstandsregister geschrieben werden. Damit in der Firma weitere Familiennamen vorkommen dürfen, müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein. Das Domizil muss die vollständige Adresse des Geschäftsbetriebes sein oder – falls kein eigenes Rechtsdomizil vorhanden ist – eine c/o-Adresse mit Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters.
Die unterzeichnete Anmeldung mit amtlich beglaubigten Unterschriften und erforderlichen Dokumenten (Passkopien, ggf. Domizilerklärung) wird per Post beim Handelsregisteramt eingereicht. Die Unterschriftsbeglaubigung kann am Schalter des Handelsregisteramtes vorgenommen werden (hierzu ist gültiges Ausweisdokument mitzubringen) oder bei einer anderen hierzu ermächtigten Stelle. Eine Beglaubigung aus dem Ausland muss mit einer Apostille versehen oder überbeglaubigt werden. Eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die Anmeldung mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, und die Übermittlung über eine vom Bund anerkannte Zustellplattform erfolgt (z.B. IncaMail).
Anmeldung Neueintragung Einzelunternehmen ins Handelsregister
Anmeldung eines Einzelunternehmens zur Neueintragung im Handelsregister des Kantons Schaffhausen. Erforderlich für Geschäftsbetriebe mit Jahresumsatz ab CHF 100'000.
Weiterführende Informationen
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:30 – 11:30, 13:30 – 16:30
Samstag & Sonntag: Geschlossen
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