Aufsicht Sonderschulung und Therapien
Aktualisiert: 14. September 2026
Aufsicht Sonderschulung und Therapien
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Abrechnung der Transportkosten zur Sonderschulung
Rückvergütung der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Der Kanton übernimmt die Kosten für notwendige Transporte zwischen Wohnort und Sonderschule falls eine gültige Kostengutsprache vorhanden ist.
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Gesuch um Übernahme der Transportkosten bei ausserkantonalen Sonderschulungen
Gesuch um Übernahme der Transportkosten für Schülerinnen und Schüler in einer ausserkantonalen Sonderschule. Gesuchstellung, Prüfung und Entscheid durch die Abteilung Aufsicht Sonderschulung und Therapien.